Zum Inhalt springen

viast e‑autos

e‑Vignette & PSVA in der Schweiz – neutral erklärt

Dieser Leitfaden fasst die offiziellen Strassenabgaben der Schweiz kompakt zusammen: die e‑Vignette (Autobahngebühr) für leichte Fahrzeuge und die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für schwere ausländische Fahrzeuge. Ziel ist eine sachliche Orientierung ohne Preise oder Anbieterempfehlungen.

Die e‑Vignette ist digital und an das Nummernschild gebunden. Es gibt keine physische Klebevignette mehr, wenn man online kauft. Die PSVA deckt die Nutzung des Nationalstrassennetzes für schwere Fahrzeuge pauschal ab, sofern sie nicht der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen.

Der Online‑Weg vermeidet Wartezeiten, reduziert Fehler und erlaubt eine sofortige Kontrolle der Gültigkeit. Diese Seite bietet schrittweise Anleitungen, Hinweise zur Kontrolle und zu Sicherheit sowie rechtliche Orientierung im Überblick.

e‑Vignette (Autobahngebühren)

Die e‑Vignette ist die digitale Form der Schweizer Autobahnvignette. Sie ist an das Nummernschild (Kennzeichen) gebunden und dadurch an ein konkretes Fahrzeug gekoppelt. Ein Wechsel der Windschutzscheibe ist damit irrelevant, da keine physische Klebeplakette nötig ist.

Bei der Online‑Erfassung werden der Fahrzeugtyp (Kategorie), das Zulassungsland und das Nummernschild abgefragt. Diese Angaben bilden die Grundlage der elektronischen Eintragung und der späteren Kontrolle.

Die Bestätigung wird per E‑Mail versandt. Eine Papierquittung ist nicht notwendig; die Kontrolle erfolgt elektronisch. Es ist dennoch sinnvoll, die Bestätigung für die Reise griffbereit im Postfach zu behalten.

Benötigte Angaben

  • Kategorie des Fahrzeugs (z. B. Personenwagen, Motorrad)
  • Land der Zulassung
  • Nummernschild (Kennzeichen) exakt gemäss Fahrzeugausweis
  • E‑Mail für die Bestätigung
Hinweis: Ausdruck nicht erforderlich. Mehr Infos

PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe)

Die PSVA betrifft ausländische schwere Motorfahrzeuge und Anhänger, die das schweizerische Nationalstrassennetz nutzen und nicht der LSVA unterliegen. Sie wird pauschal erhoben und orientiert sich an Fahrzeugkategorie und Geltungszeitraum.

Für den Online‑Vorgang werden grundlegende Fahrzeugdaten benötigt. Die Bezahlung erfolgt elektronisch; die Gültigkeit wird systemisch erfasst und bei Kontrollen elektronisch geprüft.

Für internationale Fahrten empfiehlt sich der frühzeitige Erwerb, damit Grenzübertritte ohne Verzögerung erfolgen können. Die Angaben müssen exakt mit den Dokumenten übereinstimmen.

Geltung

Pauschale Abgabe für definierte Zeiträume und Fahrten auf Nationalstrassen.

Fahrzeugarten

Typischerweise schwere ausländische Fahrzeuge und Anhänger ausserhalb der LSVA.

Unterlagen

Fahrzeugdaten, Zulassungsland, Kennzeichen und Kontaktadresse sind erforderlich.

Kauf & Zahlung – Schritt für Schritt

1) Produkt wählen: e‑Vignette für leichte Fahrzeuge oder PSVA für schwere ausländische Fahrzeuge. Entscheidend sind Einsatzzweck und Fahrzeugkategorie.

2) Fahrzeugdaten eingeben: Zulassungsland, Kennzeichen, Kategorie und ggf. Zeitraum. Prüfen Sie jede Eingabe sorgfältig, insbesondere das Nummernschild.

3) Bezahlung: Kartenzahlung wird üblicherweise unterstützt. Nach dem Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E‑Mail. Bewahren Sie sie für die Reise auf.

Schritt 1 – Auswahl

e‑Vignette oder PSVA gemäss Fahrzeug und Einsatz wählen.

Schritt 2 – Eingabe

Kennzeichen, Land, Kategorie und Zeitraum exakt erfassen.

Schritt 3 – Zahlung

Kartenzahlung abschliessen, E‑Mail‑Bestätigung aufbewahren.

Überprüfung & Kontrolle (Kennzeichen‑Prüfung)

Die Kontrolle erfolgt elektronisch anhand des Kennzeichens. Behörden und Kontrollorgane greifen auf die zentrale Eintragung zu. Das Mitführen eines Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Für eine Selbstkontrolle können Sie den Status online prüfen. Nutzen Sie ausschliesslich offizielle Portale der Schweizerischen Eidgenossenschaft und vermeiden Sie inoffizielle Zwischenhändler.

Achten Sie darauf, dass Land und Kennzeichen exakt erfasst sind. Abweichungen können zu einem ungültigen Eintrag führen.

Demo: Zeigt nur ein Beispielresultat. Für rechtsverbindliche Auskunft gilt das offizielle Portal.

Datenschutz & Sicherheit

Meiden Sie Vermittler und Phishing‑Seiten. Offizielle Domains und sichere Bezahlseiten erkennen Sie an korrekter URL, TLS‑Verschlüsselung und klaren Impressumsangaben der Behörden.

Persönliche Daten sollten nur für die Erfassung und Bestätigung verwendet werden. Geben Sie keine unnötigen Informationen ein und prüfen Sie die Datenschutzhinweise des Portals.

Bewahren Sie Bestätigungen ausschliesslich in eigenen Postfächern auf und teilen Sie sie nicht mit Dritten. Bei Unsicherheit: Abbrechen und Adresse prüfen.

Erkennen

Nur offizielle Domains mit gültigem Zertifikat verwenden.

Schützen

Daten nur zweckgebunden angeben; E‑Mail sicher aufbewahren.

Tipps für Reisende & Fahrer

Kaufen Sie vor der Einreise, damit die e‑Vignette bzw. PSVA bei Grenzübertritt bereits erfasst ist. Prüfen Sie Datum, Land und Kennzeichen sorgfältig.

Bei Wechsel des Fahrzeugs oder der Nummer muss die Eintragung neu vorgenommen werden; eine Übertragung ist in der Regel nicht möglich.

Bewahren Sie die E‑Mail‑Bestätigung griffbereit auf. Die Kontrolle ist elektronisch; ein Ausdruck ist nicht nötig, kann aber beruhigen.

Häufige Fragen

Recht & Geltungsbereich (kurz)

Die e‑Vignette ist auf Nationalstrassen mit Vignettenpflicht erforderlich. Details können sich ändern; massgebend sind die offiziellen Texte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Dieser Leitfaden ist neutral und allgemeiner Natur. Für verbindliche Informationen sind offizielle Veröffentlichungen heranzuziehen.

Prüfen Sie stets die Gültigkeit von Zeitraum, Fahrzeugart und Kennzeichen sowie allfällige Ausnahmen oder Übergangsbestimmungen.

FAQ

Brauche ich noch eine physische Klebevignette?

Bei der e‑Vignette nicht. Der Eintrag ist digital und wird über das Kennzeichen kontrolliert.

Kann ich die e‑Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

In der Regel nein, da sie an das Kennzeichen gebunden ist. Bei Kennzeichenwechsel ist eine Neuzuordnung erforderlich.

Kann ich die PSVA online bezahlen?

Ja, die Zahlung erfolgt elektronisch. Beachten Sie die Anforderungen des offiziellen Portals.

Woran erkenne ich offizielle Seiten?

An der korrekten Domain, HTTPS‑Verschlüsselung und eindeutigen behördlichen Angaben. Nutzen Sie Links von admin.ch.

Was tun bei Tippfehlern im Kennzeichen?

Den Eintrag umgehend prüfen und entsprechend den offiziellen Hinweisen vorgehen. Korrekturen sind je nach Status möglich.

Kontaktformular

Für allgemeine Hinweise oder Rückmeldungen. Bitte geben Sie keine sensiblen Daten ein. Wir antworten so bald wie möglich.

Dieses Formular dient nur der Kontaktaufnahme für redaktionelle Anliegen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.

Mit dem Versand stimmen Sie der Verarbeitung der angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu.